Anfang 1939 waren Deutschland und Polen, gemäß dem Nichtangriffspakt vom 26. Januar 1934, zur gegenseitigen Nichtaggression verpflichtet. Der Anschluss Österreichs sowie die Angliederung des Sudetenlandes, auf Grundlage des Münchener Abkommens vom 30. September 1938, ermunterten Hitler, von Polen sowohl die Herausgabe des "Polnischen Korridors" als auch die Zustimmung zur Eingliederung der Freien Stadt Danzig in das Deutsche Reich zu fordern. Zum ersten Mal wurden diese Forderungen am 24. Oktober 1938 vom deutschen Außenminister Joachim von Ribbentrop im Gespräch mit dem polnischen Botschafter Józef Lipski formuliert und während seines Besuches in Warschau, am 6. Januar 1939, wiederholt. Die polnische Regierung lehnte diese Forderungen ab, wohl wissend, dass dies eine militärische Konfrontation mit dem Deutschen Reich nach sich ziehen könnte. Anstelle von Polen griff Hitler Mitte März 1939 die Tschechoslowakei an, was die endgültige Aufteilung des Landes zur Folge hatte, aber auch Frankreich und Großbritannien zu einer Reaktion zwang. Ende März gab London Polen eine Unabhängigkeitsgarantie, eine Woche später folgte Paris. Als Antwort auf diese Garantieerklärungen hielt Hitler am 28. April 1939 eine Rede im Reichstag, in der er Pläne zur Erweiterung des "Lebensraumes" für Deutschland umriss und die territorialen Forderungen gegenüber Polen erneuerte. Zudem betrachtete er den deutsch-polnischen Nichtangriffspakt von 1934, "als durch Polen einseitig verletzt und damit nicht mehr gültig".
Nachdem Großbritannien und Frankreich gegenüber Polen ihre Garantieerklärungen abgegeben hatten, versuchten sie die UdSSR zur Zusammenarbeit bei der Verteidigung des territorialen Status quo in Europa zu gewinnen. Zu diesem Zweck begann im Mai 1939 ein britisch-französisch-sowjetischer Meinungsaustausch, der in trilateralen Verhandlungen in Moskau mündete. Anfang Mai teilte der Chef der polnischen Diplomatie, Józef Beck, dem stellvertretenden sowjetischen Außenminister, Wladimir Potiomkin, mit, dass Polen an keiner gegen die UdSSR gerichteten Koalition teilnehmen würde. Unabhängig von den offiziellen britisch-französisch-sowjetischen Gesprächen kam es jedoch schon damals zu vertraulichen Gesprächen über die Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Vertretern des Deutschen Reiches und der UdSSR
Am 24. Juli 1939 wurde in Moskau eine trilaterale Vereinbarung über gegenseitige Hilfe sowie Hilfe im Falle einer Aggression gegenüber einem Staat, zu dessen Verteidigung sich ein Verhandlungspartner verpflichtet hatte, unterzeichnet. Das Abkommen sollte erst nach der Klärung der militärischen Vereinbarung zwischen den Unterzeichnern in Kraft treten; allerdings stellte es für Stalin ein hervorragendes Druckmittel gegen Hitler dar. Als am 11. August in Moskau die britisch-französisch-sowjetischen Militärgespräche begannen, hatte Stalin bereits ein Angebot über weitgehende Zusammenarbeit von Hitler erhalten. Er unterbrach die Gespräche, um bewerten zu können, welche der beiden Angebote der UdSSR mehr Vorteile bot. Großbritannien und Frankreich boten Frieden und Stabilität in Europa an. Das Deutsche Reich schlug eine Teilung der Einflusssphären in Mitteleuropa vor, also einen territorialen Gewinn für die UdSSR. Der Weg dahin führte jedoch über eine Zustimmung zum deutschen Angriff auf Polen. Stalin wählte den von Hitler forcierten Krieg. Am 19. August erklärte er bei einem Besuch Ribbentrops in Moskau sein Einverständnis, allerdings unter der Bedingung, die Einflussbereiche festzulegen. Hitler nahm die Nachricht in einem Ausbruch hysterischer Freude auf. Mit den Fäusten gegen die Wand schlagend, schrie er: "Jetzt habe ich die Welt in meiner Tasche." Der Weg für den deutschen Überfall war freigeräumt.
Am 23. August 1939 unterzeichneten Ribbentrop und der sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow in Anwesenheit Stalins den berühmten Nichtangriffspakt, der faktisch ein gegen Polen, die baltischen Länder und Rumänien gerichtetes Bündnis war. Er enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll, in dem festgestellt wurde: "Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung der zum polnischen Staat gehörenden Gebiete werden die Interessensphären Deutschlands und der UdSSR ungefähr durch die Linie der Flüsse Pissa, Narew, Weichsel und San abgegrenzt." Dem Pakt wurde eine Landkarte mit einer detailliert gezeichneten neuen Grenzlinie zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR hinzugefügt. Danach brach Stalin die Gespräche mit Großbritannien und Frankreich ab. Hitler hatte nun freie Hand für seinen Angriff auf Polen.
Am 1. September 1939 griff die deutsche Wehrmacht Polen an. Obwohl Großbritannien und Frankreich zwei Tage später Deutschland den Krieg erklärten, überließen sie Polen seinem Schicksal. Am 12. September vereinbarten die Premierminister beider Länder, Neville Chamberlain und Eduard Daladier in Abbeville, Polen nicht zu unterstützen. Am 16. September schlossen die deutschen Streitkräfte die "äußerste Zange" am Bug. Der Widerstand Polens schien hoffnungslos, doch hätte er noch einige Zeit aufrecht erhalten werden können. Am nächsten Morgen griff jedoch eine enorme Streitmacht der Roten Armee Polen vom Osten her an. Mit dem Angriff auf Polen verletzte der Kreml vier wichtige internationale Abkommen: das polnisch-sowjetische Grenzabkommen von 1921, den Nichtangriffspakt von 1934, das Litvinov-Protokoll aus dem Jahr 1929 und die Londoner Konvention über die Definition der Aggression von 1933. Am 28. September kapitulierte die polnische Hauptstadt. Die letzten Kämpfe des Feldzuges fanden Anfang Oktober statt. Polen fiel nach dem Überfall zweier miteinander verbündeter, totalitärer Staaten: Hitlers Drittem Reich und Stalins UdSSR. Ihren totalen Charakter erhielt die Invasion auf Polen zum einen durch die zahlreichen Verletzungen internationaler Normen über die Behandlung von Kriegsgefangenen und Zivilisten für die Dauer der Kriegshandlungen seitens beider Aggressoren, als auch durch ihre verbrecherischen Praktiken im besetzten Polen
Noch im Laufe der Kriegshandlungen gegen Polen unterschrieben Ribbentrop und Molotow am 28. September 1939 ein zweites Abkommen: "Über die Grenzen und die Freundschaft", in dem die Grenzlinie zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR auf die Linie des Bug verschoben und Litauen in das sowjetische Einflussgebiet eingegliedert wurde. Nach dem Fall der Zweiten Republik Polen befanden sich 48,6 Prozent ihres Gebietes und ca. 20,4 Mio. der Einwohner, darunter nur knapp 6,4 Prozent Deutsche, auf der deutschen Seite der Grenze. Auf der sowjetischen Seite befanden sich 50 Prozent des Territoriums und ca. 14,3 Mio. der Einwohner, von denen ca. 6 Mio., also 42 Prozent Polen waren. Auf dem anfangs von Litauen besetzten Gebiet, das ca. 1,4 Prozent des Gebietes von Vorkriegspolen umfasste, befanden sich ungefähr 0,5 Mio. Menschen, unter ihnen ca. 2/3 Polen. Nach der Besetzung Litauens durch die Rote Armee im Juli 1940 fiel auch dieses Gebiet unter die Besatzung der UdSSR.
Beide Besatzungsmächte - das Deutsche Reich und die UdSSR - begannen mit der Reorganisation der Verwaltung der angeeigneten Gebiete. Die NS-Behörden behandelten die angeeigneten polnischen Gebiete nicht einheitlich. Ein beträchtlicher Teil dieser Gebiete wurde durch den Erlass vom 8. Oktober 1939 in das Reich eingegliedert. Das betraf die Woiwodschaften Posen, Pommern, Schlesien, 3/4 der Woiwodschaft Lódz mit Lódz selbst, die Hälfte der Woiwodschaft Warschau und einige Kreise der Woiwodschaft Krakau und Kielce. Bei der Aufteilung spielte der wirtschaftliche Wert der betreffenden Gebiete die wichtigste Rolle. Aus den restlichen Gebieten, die westlich des Bug erobert wurden, bildeten die deutschen Besatzer am 12. Oktober 1939 das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete. An der Spitze der zivilen Administration des Generalgouvernements stand Hans Frank. Die Leitung der an das Reich gegen Ende Oktober 1939 angeschlossenen Gebiete wurde gemäß der Verwaltungsstruktur Hitlerdeutschlands den Gauleitern übergeben. Aus diesen Gebieten wurden zwei neue Bezirke gebildet: der Reichsgau Danzig-Westpreußen und der Reichsgau Wartheland. Der Rest der besetzten Gebiete wurde entweder in die Provinz Oberschlesien oder in die Provinz Ostpreußen eingegliedert
Hitler und Stalin waren sich sicher, dass die Teilung Polens ein dauerhaftes Ergebnis ihrer gegenseitigen Vereinbarungen bleiben würde und formulierten auf dieser Grundlage die Prinzipien ihrer Politik gegenüber den polnischen Gebieten. In der Proklamation vom 26. Oktober 1939 erklärte Frank, dass "die Truppen der deutschen Armee die Ordnung auf polnischem Boden wiederhergestellt haben. Eine erneute Bedrohung des europäischen Friedens durch unbegründete Forderungen des Staatengebildes, das einst aus dem Versailler Vertrag entstand und nicht mehr erneuert wird, wurde dieses Mal ein für allemal behoben." Das war das Echo der Worte Hitlers, der bestätigte, dass "Polen nie aus dem Versailler Vertrag hervorgehen wird. Das garantieren die zwei größten Staaten der Welt." Einen fast identischen Standpunkt vertrat der sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow in seiner Rede vor dem Obersten Sowjet der UdSSR am 31. Oktober 1939: "Ein einziger Schlag gegen Polen, erst seitens der deutschen, dann seitens der Roten Armee, und nichts blieb übrig von dieser Missgeburt des Versailler Vertrages, die ihre Existenz der Unterdrückung nichtpolnischer Nationalitäten verdankt hatte. Die traditionelle Politik des grundsatzlosen Lavierens und des Spiels zwischen Deutschland und der Sowjetunion hat sich als unzuverlässig herausgestellt und auf ganzer Linie versagt."
Trotz der nicht lange zurückliegenden Feindseligkeit zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR gelang es beiden mühelos, die Thesen der Propaganda der neuen Realität entsprechend zurecht zu biegen. In dem Aufruf des Exekutivkomitees der Kommintern vom 7. November 1939, veröffentlicht am 22. Jahrestag der bolschewistischen Revolution, wurde das sowjetisch-deutsche Bündnis als Beispiel für die Zusammenarbeit "sozialistischer" Staaten gegen die anglo-französischen Imperialisten gebilligt. Eine ähnliche Interpretation der Geschichte galt so auch weltweit in der kommunistischen Bewegung.
Die deutschen Pläne sahen eine andere Behandlung der ins Reich eingegliederten Gebiete und des Generalgouvernements vor. Die eingegliederten Gebiete sollten schon während des Krieges verstärkt germanisiert werden, und dieser Prozess sollte innerhalb von zehn Jahren mit der vollständigen Auslöschung des Polentums in diesen Gebieten abgeschlossen sein. Die polnische Bevölkerung sollte aus diesen Gebieten entfernt werden, und ihren Platz sollten deutsche Siedler einnehmen. Das Generalgouvernement wurde bis 1941 als ein hauptsächlich von Polen besiedeltes Gebiet behandelt. Hitlers Richtlinien vom 17. Oktober 1939 zufolge sollten die nicht ins Reich eingegliederten polnischen Gebiete eine deutsche Kolonie bleiben und die Polen zu Sklaven des "Großdeutschen Reiches", zu einer Masse unqualifizierter Arbeiter werden, die auf einem möglichst niedrigen kulturellen und materiellen Niveau und in absolutem Gehorsam gegenüber den deutschen "Herren" gehalten werden sollten.
Die NS-Behörden begannen gleich nach dem Abschluss der Kriegshandlungen mit den Massenaussiedlungen der polnischen Bevölkerung aus den ins Reich eingegliederten Gebieten, wie z. B. am 10. Oktober in Gdingen und ab Anfang November 1939 in Posen. Ein Teil der ausgesiedelten Personen wurde zur Arbeit nach Deutschland, der Rest ins Generalgouvernement gebracht. Sie wurden mehrmals in Durchgangslagern, wie dem Lager Konstantynów bei £ód¼ gehalten. Um den bevorstehenden Repressionen zu entgehen, flüchteten manche Polen durch die "grüne Grenze" illegal ins Generalgouvernement. Die Deutschen strebten an, v. a. Grundbesitzer, Intellektuelle, wohlhabende Bürger und Bauern, worunter sich viele Aktivisten befanden, die sich im polnischen Unabhängigkeitskampf verdient gemacht haben, aus den eingegliederten Gebieten zu vertreiben. Die Art und Weise der Durchführung der Deportation bewirkte, dass der größere Teil des Vermögens der vertriebenen Menschen in die Hände der Deutschen gelangte, denn über den Termin der Abfahrt wurden sie erst im allerletzten Moment informiert. Außerdem durften sie nur wenig Gepäck mitführen, und bei Durchsuchungen wurden sie öfters ihrer wertvollsten Dinge und ihres Geldes beraubt. Die Polen wurden wie Vieh auf geschlossene Waggons verladen und beim Transport ins Generalgouvernement sehr oft an kleinen Bahnstationen oder im freien Feld ausgesetzt. Das Schicksal der aus Pommern, Großpolen und Schlesien ausgesiedelten Menschen war, besonders wenn sie keine Verwandten und Bekannten im Generalgouvernement hatten, außerordentlich schwer, da sie oft völlig mittellos waren. Ein Teil der enteigneten Polen blieb an ihrem Wohnort. Dort wurden sie häufig als Lohnarbeiter in Betrieben und auf Höfen, die von Deutschen übernommen worden waren, angestellt. Die Gesamtzahl der polnischen Bevölkerung, die in den Jahren 1939-1942 aus den in das Deutsche Reich eingegliederten Gebieten ausgesiedelt wurde, kann mit ungefähr 860 000 Menschen veranschlagt werden.
Anstelle der ausgesiedelten Polen wurden deutsche Siedler angesiedelt, denen Boden und Besitz geschenkt wurde, der zuvor den polnischen Ausgesiedelten geraubt worden war. Die NS-Behörden versuchten, deutsche Siedler aus den baltischen Staaten, die gemäß dem Abkommen mit der UdSSR in die sowjetische Interessensphäre gelangen sollten, aus Südosteuropa und sogar aus dem Generalgouvernement zu holen. Die stärkste Ansiedlung umfasste den Wartegau, also die ehemaligen Woiwodschaften Posen und Lódz, was jedoch die Nationalitätsverhältnisse nicht im großen Umfang veränderte.
Die NS-Behörden versuchten außerdem, die polnische Bevölkerung zu germanisieren. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Kategorie, die der sog. Volksdeutschen, geschaffen. Im März 1941 wurde in den ins Reich eingegliederten Gebieten die "Deutsche Volksliste" bekannt gegeben, die die Bevölkerung in vier Gruppen einteilte: 1. In sog. Bekenntnisdeutsche, die sich vor dem Krieg für das "deutsche Volkstum" eingesetzt hatten, 2. In Personen, die sich vor dem Krieg passiv verhalten hatten, 3. In Menschen, die in polnischen Elementen "aufgegangen" waren (z. B. Ehepartner von Deutschen, aber auch Kaschuben, Masuren und Gorolen, denen die Nationalsozialisten die Nichtzugehörigkeit zur polnischen Bevölkerung einreden wollten), 4. In polnisierte Personen. Besonderer Druck, sich in die Liste einzuschreiben, wurde auf Polen aus Schlesien und Pommern ausgeübt. Dabei wurde oft offener Betrug begangen: die Liste wurde Personen, die des Deutschen nicht mächtig waren, zur Unterschrift vorgelegt, ohne zu erklären, worum es ging; Personen, die keine Eintragung in die Liste beantragt hatten, wurde eine Benachrichtigung mit der Mitteilung geschickt, dass ihr Einschreibegesuch positiv erledigt worden war; Personen, die ihre Unterschrift verweigerten, wurde mit Lagerhaft, Entlassung oder Entzug der Lebensmittelkarten gedroht. Das Ziel der gesamten Aktion war hauptsächlich die Gewinnung von menschlichem "Material" für das Heer. Darüber hinaus begann man mit der Germanisierung polnischer Kinder mit "Merkmalen der deutschen Rasse", die elternlos waren oder ihren Eltern weggenommen und von Deutschen oder NS-Institutionen erzogen wurden. Es ist heute unmöglich, die Anzahl dieser Kinder zu ermitteln.
Nach dem Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges befanden sich die östlichen Gebiete der Republik Polen und auch breite Gebiete des westlichen Teils der UdSSR unter der Herrschaft des Deutschen Reiches. Im Juli 1941 führte die deutsche Regierung in den eroberten Gebieten eine neue Verwaltungsorganisation ein. Der Bezirk Bialystok wurde gebildet und ans Reich angeschlossen. Die Leitung des Bezirkes wurde dem Gauleiter Ostpreußens, Erich Koch, unterstellt. Die ehemaligen Woiwodschaften Stanislau, Tarnopol und Teile der Woiwodschaft Lemberg wurden zum fünften Distrikt des Generalgouvernements unter dem Namen Galizien, mit der Hauptstadt Lemberg, zusammengeschlossen. Die Woiwodschaft Wolhynien befand sich nun in dem neu gegründeten Reichskommissariat Ukraine, während die Woiwodschaften Wilna, Nowogrodek und Polesien an das Reichskommissariat Ostland angeschlossen wurden, das auch Litauen, Lettland und Estland umfasste. Nach der Einführung der neuen Verwaltungsstruktur befand sich fast das gesamte Gebiet Vorkriegspolens unter deutscher Herrschaft.
Während bis dahin die offiziellen deutschen Stellen nicht bestritten, dass das Generalgouvernement ein von Polen bewohntes Terrain bleiben sollte, so erfolgte im Frühling und Sommer 1941 eine Wende. Noch im Verlauf der Vorbreitungen zum Angriff auf die UdSSR beschloss Hitler, dass das Generalgouvernement im Laufe von 15 bis 20 Jahren eine ausschließlich von Deutschen bewohnte Region werden sollte. Es wurde angenommen, dass 80 bis 85 Prozent der polnischen Bevölkerung, die den Krieg überlebt hatte, ausgesiedelt würde. Der Rest sollte liquidiert oder germanisiert werden. Nach dem gewonnenen Krieg gegen die UdSSR sollten die weiten Gebiete Westsibiriens als zukünftiges Ansiedlungsgebiet der Polen dienen, wo sie unter der einheimischen Bevölkerung verstreut und assimiliert werden sollten. Auf diese Weise sollte das Ende des polnischen Volkes besiegelt werden. Mit der vollen Verwirklichung dieser Grundsätze wollten die NS-Behörden bis zum Ende des Krieges mit der Sowjetunion warten. Während dessen wurde der angebliche deutsche Charakter der Gebiete des Generalgouvernements hervorgehoben: man begann über das "deutsche" Krakau, Prömsel und Tarnau zu schreiben, und 1942 wurde das 600-jährige Jubiläum der "Deutschen Stadt Lublin" gefeiert. Ebenfalls wurden Untersuchungen zur Vorbereitung der zukünftigen Massenaussiedlungen durchgeführt. Im Verlauf dieser Untersuchungen entstand ein Entwurf, der unter dem Namen "Generalplan Ost" bekannt wurde, und die Beseitigung von ca. 30 bis 50 Mio. der angestammten Bevölkerung Polens, Litauens, Estlands, Weißrusslands, Leningrads, der Krim und Chersons sowie die deutsche Besiedlung dieser Gebiete vorsah.
Der gemeinsame Nenner der unterschiedlichen politischen Methoden des Deutschen Reiches gegen die besetzten polnischen Gebiete war der Terror. Diese Politik war darauf ausgerichtet, sowohl die Polen von jeglichen politischen, kulturellen oder ökonomischen Aktivitäten abzubringen, die im Widerspruch zu den außergewöhnlich weit gefassten Interessen Deutschlands standen, als auch die wertvollsten Kräfte der polnischen Gesellschaft zu beseitigen und die wirtschaftliche Ausbeutung der polnischen Gebiete zu intensivieren.
Die deutsche Politik wurde auf verschiedene Weise realisiert: es gab einzelne Verhaftungen und Exekutionen bis hin zu groß angelegten Razzien auf zufällige Passanten, von denen manche als Geiseln genommen und andere der Konspiration verdächtigt wurden. Der Rest wiederum wurde zur Zwangsarbeit oder in Konzentrationslager gebracht. Eine der ersten Aktionen der Geiselergreifung waren Razzien, die vor dem polnischen Unabhängigkeitstag, am 11. November 1939, in Warschau durchgeführt wurden. Diese Razzien wiederholten sich später des Öfteren und mit gesteigerter Intensität.
Die NS-Behörden haben nicht einmal den Schein der Legalität ihrer Aktionen gewahrt. Den Exekutionen und Abtransporten in Lager waren keine üblichen Ermittlungsverfahren vorangegangen. Die deutschen Sondergerichte bedurften weder einer Ermittlung noch gab es eine Möglichkeiten zur Verteidigung, auch die Anwesenheit des Angeklagten und die Verkündigung eines "Urteils" war nicht erforderlich. Die Liste der Taten, die zu einem Verfahren vor dem Sondergericht führten, war lang und die Formulierung "Wer eine Gewalttat gegen das Deutsche Reich oder die deutsche Obrigkeit im Generalgouvernement verübt, dem droht die Todesstrafe" bot unbegrenzte Interpretationsmöglichkeiten. Die Drahtzieher und Helfer wurden genauso wie die Täter bestraft, und eine geplante Tat wurde wie eine vollendete Tat behandelt.14 Dieses "Recht" war tatsächlich jedoch eine Verhöhnung der Gerechtigkeit. Eine besonders grausige Rolle in der Verwirklichung der deutschen Politik auf dem Gebiet des Generalgouvernements spielten die Befehlshaber der SS und der Polizei des Generalgouvernements: die SS-Generäle Friedrich Krüger und Wilhelm Koppe sowie der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes im Distrikt Warschau, Oberst Josef Meisinger.
Die erste große Terrorwelle traf jedoch die Polen aus den Gebieten, die dem Deutschen Reich eingegliedert worden waren. Um die polnische Bevölkerung einzuschüchtern, erschossen die Nazis in vielen Städten schon in den ersten Wochen der Besatzung viele der bedeutendsten Bürger. Nach den Hinrichtungen im September in Bromberg und Sroda folgten weitere: am 3. Oktober in Kosten, am 18. Oktober in Gostyn, am 20. Oktober in Küstrin und später auch in Lissa, Kalisch, Inowrazlaw und in vielen anderen Städten. Außer den öffentlichen Hinrichtungen gab es auch Morde an Polen in den Folterkammern der Gestapo und den Untersuchungsgefängnissen, zum Beispiel in der Mlynska-Straße in Posen. Bei der ersten Massenvernichtungsaktion im Generalgouvernement wurden im Dezember 1939 über 100 Personen in Wawer bei Warschau ermordet. Einen düsteren Ruf erwarben sich schon in den ersten Monaten der Besatzung das Warschauer Gefängnis Pawiak, die Verhöre im Sitz der Gestapo in der Szucha-Straße in Warschau, das Montelupich-Gefängnis in Krakau und das Lubliner Schloss. Die NS-Behörden bemühten sich vor allem die gebildetsten Schichten der polnischen Gesellschaft zu treffen. Ein präzedenzloses Beispiel solcher Handlungen waren im November 1939 die hinterlistigen Festnahme und der Abtransport von 183 Angestellten der Jagiellonen-Universität und der Berg- und Hüttenakademie Krakau in Konzentrationslager, darunter 34 Mitglieder der Polnischen Akademie der Gelehrsamkeit und vieler weltberühmter Wissenschaftler.
Die zweite Terrorwelle folgte Mitte 1940 unter dem Decknamen "Aktion AB". Während ihres Verlaufs wurden die systematischen Hinrichtungen hunderter bedeutender Repräsentanten der polnischen Gesellschaft im Kampinos-Urwald fortgeführt. Hans Frank sagte damals ohne Umschweife: "Bis dahin enttarnte Individuen aus dem Dunstkreis der polnischen Anführer gehören liquidiert, neuer Nachwuchs muss im Auge behalten und im passenden Moment beseitigt werden." Die Hinrichtungen im Kampinos-Urwald leitete unter anderen der SS- und Polizeiführer des Distriktes Warschau, SS-General Paul Moder.
Die NS-Behörden begannen auf polnischem Gebiet ein Netz von Konzentrationslagern zu errichten, die dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstanden, das vom Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, geleitet wurde. Neben der Einschüchterung der Gesellschaft dienten diese Lager der Ausbeutung unentgeltlicher Arbeitskräfte und der Plünderung des Vermögens. Stundenlange, oft sehr harte Arbeit bei kümmerlicher Ernährung, Mangel an warmer Kleidung und ärztlicher Versorgung, aber auch die Bestialität und der Sadismus der Aufseher, die auf Schritt und Tritt die menschliche Würde der Häftlinge verachteten - all das führte zu ihrem schnellen Tod. Zu den ersten Lagern, die auf polnischem Boden errichtet wurden, gehörten das Lager in Auschwitz, das im Juni 1940 unter dem Kommando von Rudolf Höß und der höhnischen Parole "Arbeit macht frei" in Betrieb genommen wurde, sowie die 1941 errichteten Lager in Stutthof und Treblinka. Ferner wurden polnische Bürger zu Hunderten in die Konzentrationslager nach Deutschland, Österreich und andere Ländern deportiert: nach Dachau, Buchenwald, Sachsenhausen, Mauthausen und in das schreckliche Frauenlager Ravensbrück.
Die NS-Behörden wandten auch verschiedene indirekte Formen der Vernichtung des polnischen gesellschaftlichen und kulturellen Lebens an. In dem ins Reich eingegliederten Gebiet wurden alle Hoch- und Mittelschulen geschlossen, und in den vereinzelten Grundschulen, die noch übrig geblieben waren, wurde die deutsche Sprache und Rechnen gelehrt. Die polnische Presse wurde liquidiert, Büchereien, Museen und Bibliotheken wurden entweder niedergebrannt oder tief ins Innere Deutschlands gebracht. Jegliche Spuren des Polentums wurden beseitigt - Tafeln und Schilder, Namen polnischer Städte und Dörfer. Bydgoszcz wurde in Bromberg, Torun in Thorn, Lódz wiederum in Litzmannstadt umbenannt. Katholische Kirchen wurden zerstört, Gebete und Predigten in polnischer Sprache untersagt. Polnische Geistliche wurden massenweise in Lager, hauptsächlich nach Dachau abtransportiert. Die Bewegungsfreiheit polnischer Bürger im Land wurde stark eingeschränkt; um verreisen zu dürfen, musste ein spezieller Passierschein erworben werden. Allgemein üblich wurde die Demütigung der polnischen Bevölkerung unter jedwedem Vorwand - Beleidigungen, Ohrfeigen, Rempeleien waren an der Tagesordnung. Das Leben der Polen in den ans Reich eingegliederten Gebieten wurde zur Hölle.
Nur wenig besser sah die Situation im Generalgouvernement aus. Hier wurden die polnische Sprache und einige polnische Institutionen aufrecht erhalten, wie das Polnische Rote Kreuz, die Allgemeine Sparkasse (PKO) und die Wohltätigkeitsorganisationen des Hauptführsorgerates, der Finanzapparat, die niedere Verwaltung, das Genossenschaftswesen. Doch all diese Stellen arbeiteten unter der strikten Aufsicht der Besatzungsbehörden. Höhere Bildungsanstalten, Mittelschulen und Theater wurden geschlossen, polnische Zeitungen und Verlage, mit Ausnahme der Besatzungszeitungen, etwa des "Nowy Kurier Warszawski", wurden liquidiert. Die Bevölkerung des Generalgouvernements konnte ungehindert den Aufenthaltsort wechseln. Um polnische Bürger vom Widerstand gegen die Besatzer abzuschrecken, wurde ein gewaltiger Terrorapparat, der größte in ganz Europa, geschaffen, der bei jedweder Überschreitung der strikten Vorschriften die Todesstrafe vorsah. Das ganze Generalgouvernement wurde mit einem Netz von rekrutierten Spitzeln aus sozialen Randgruppen und Volksdeutschen überzogen. Gendarmerie, Grenzschutz, Bahnschutz und Werkschutz wurden zur Unterstützung von Verwaltung, Polizei, SS und Gestapo hinzugezogen.
Im besetzten Polen übernahmen die Deutschen beinahe die vollständige Kontrolle über das Wirtschaftleben. Die Reichsregierung konfiszierte das Eigentum des polnischen Staates und der öffentlich-rechtlichen Institutionen. Private Unternehmen blieben formal - insbesondere im Generalgouvernement - Eigentum der bisherigen Besitzer. Ihre Verwaltung übernahmen jedoch sogenannte kommissarische Verwalter. Im September 1939 wurde die Haupttreuhandstelle Ost eingerichtet, der alle kommissarischen Verwalter unterstanden. Im September 1940 wurde das gesamte polnische Eigentum in den eingegliederten Gebieten konfisziert. Die größeren Agrarflächen in den eingegliederten Gebieten übernahm die "Ostland" Gesellschaft, die laut der Anordnung vom Februar 1940 auf den Agrar- und Waldgebieten wirtschaften sollte. Mit der Anordnung vom September 1940 wurde polnischen Staatsangehörigen das Recht zum Grundeigentum entzogen. Die Leitung der Landwirtschaft wurde deutschen Landwirten übertragen, die die Nutzbodenfläche, das Fruchtwechselsystem, die Bestandsgröße usw. bestimmten. Im Generalgouvernement beließ man das Bodeneigentum größtenteils unberührt. Dennoch musste in den besetzten Gebieten die Überschussproduktion, die ein festgelegtes Minimum überschritt, den Besatzern zu sehr niedrigen Preisen überlassen werden. Die Möglichkeit des Verkaufs auf dem freien Markt war sehr eingeschränkt: die unter immer drastischeren Terrormaßnahmen eingeforderten Kontingente wuchsen stetig, und illegaler Handel wurde gar mit der Todesstrafe bestraft. Der Nahrungsmittelmangel in den Städten förderte dennoch den Schwarzmarkthandel.
In den eingegliederten Gebieten wurde im Oktober und November 1939 der polnische Zloty durch die deutsche Reichsmark ersetzt. Der Wechselkurs wurde auf zwei Zloty für eine Mark festgelegt, wobei die Kaufkraft der Währungen genau umgekehrt war. Dies bedeutete enorme Verluste für die Polen, die ihre Ersparnisse in Zloty angelegt hatten wie auch den fieberhaften Aufkauf von Waren durch Deutsche in Pommern, Schlesien und Großpolen. Zlotybesitzer hatten zusätzliche Verluste zu verzeichnen, da bei dem Währungswechsel lediglich bis 500 Zloty pro Person gewechselt wurden. Der Überschuss wurde konfisziert. Der Währungswechsel bedeutete somit eine außerordentliche Kaufkraftschwächung der polnischen Bevölkerung. Im Generalgouvernement beließ man zunächst den Zloty noch einige Zeit im Umlauf. Im Januar 1940 wurde jedoch ein ähnlicher Austausch in neue Zloty durchgeführt, der ähnlich fatale Folgen für die Besitzer der bisherigen Währung zufolge hatte.
Nach 1941 führten die nationalsozialistischen Besatzer ihre bisherige Politik gegenüber der polnischen Bevölkerung fort. Die großen Aussiedlungsaktionen betrafen nun auch Polen aus dem Generalgouvernement. 1942 unternahmen die NS-Behörden den Versuch, die Region von Zamosc (Zamojszczyzna) zu germanisieren. Die Aussiedlungen begannen im November 1942. Bis August 1943 waren 293 der 696 Siedlungen im Kreis Zamosc betroffen. 150 000 Personen wurden deportiert. Die meisten kamen zur Zwangsarbeit nach Deutschland oder in Konzentrationslager. Ein Teil der Kinder wurde in speziellen, im Deutschen Reich ansässigen Heimen untergebracht, in denen die Kinder germanisiert wurden. Andere wurden in Kinder- und Jugendkonzentrationslager eingewiesen. Einige wurden von den Einwohnern Warschaus und Umgebung aus den Transporten gerettet.
Weil die bisherigen Terrormaßnahmen nicht ausreichten, um den Willen der Bevölkerung zu brechen, erweiterten die Besatzer das verbrecherische System der kollektiven Verantwortung ständig. Wurde beispielsweise ein Deutscher getötet, erschoss man im Gegenzug unschuldige Passanten, Einwohner aus dem Umkreis, oder in Gefängnissen gehaltene Geiseln.
Weiterhin wurde das Netz der Konzentration- und Arbeitslager im besetzen Polen ausgebaut. Die bereits existierenden Lager in Oswiecim (Auschwitz), Stutthof und Treblinka wurden ständig ausgebaut. Das Lager in Brzezinka (Birkenau) wurde errichtet. In 1941 wurde ein Lager in Majdanek in der Nähe von Lublin gebaut, in dem zunächst sowjetische Kriegsgefangene, später auch Polen und Häftlinge anderer Nationalitäten gefangen gehalten wurden. Weitere Lager entstanden in Kulmhof, Sobibor, Belzec und an 200 weiteren Orten.
Eines der Hauptziele des Nationalsozialismus war von Anfang an die Auslöschung der Juden, die unter der NS-Ideologie wie "Untermenschen" behandelt wurden. Bereits im Januar 1940 wurden Immobilien und Teile der beweglichen Güter der polnischen Juden konfisziert. Seit Herbst 1939 wurden Ghettos in den meisten polnischen Städten gegründet. Das erste Ghetto errichteten die Nazis in Petrikau. Im Januar 1940 entstand das Ghetto Litzmannstadt, und am 25. November 1940 wurde das bereits eine halbe Million Menschen fassende Warschauer Ghetto geschlossen. Unter unmenschlichen Bedingungen zusammengepfercht und jeglicher Mittel zum Leben beraubt, durften Juden die Ghettos unter Androhung der Todesstrafe nicht verlassen. Somit waren sie zum Hungertod verurteilt. Denn gegenüber der täglich notwendigen Ration von 2 400 Kalorien betrug die offizielle Lebensmittelration auf den Karten, die den arbeitenden Juden zugebilligt wurde, 184 Kalorien, wobei nur 5 Prozent der Warschauer Ghettobewohner eine feste Arbeit hatten. Bei 50 Prozent der Todesfälle im Warschauer Ghetto war Verhungern die Todesursache. Es breiteten sich Epidemien aus, hauptsächlich Typhus. Die Sterblichkeit stieg um mehr als das Zehnfache im Vergleich zur Zwischenkriegszeit an. Trotzdem war das Tempo der Judenauslöschung den NS-Behörden zu langsam. Hans Frank erklärte: "Es ist nicht wert, über die Tatsache, dass wir 1.2 Mio. Juden zum Hungertod verurteilen, lang und breit zu reden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass, wenn die Juden nicht an Hunger aussterben, eine Beschleunigung (...) der antijüdischen Anordnungen folgen muss."16 Zu diesem Zweck liefen in den Kanzleien der NS-Behörden die Vorbereitungen für die "Endlösung der Judenfrage" an.
Den Anfang machten die Massenerschießungen von Juden im Osten Polens, ausgeführt durch die Einsatzgruppen Reinhard Heydrichs. Im Frühling 1942 wurde unter der Leitung des SS- und Polizeiführers in Lublin, Odilo Globocnik, und seines Vorgesetzten in Berlin, Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, die Auflösung der Ghettos durch den Abtransport ihrer Einwohner in die Vernichtungslager durchgeführt. Die Auflösung des Warschauer Ghettos begann im Juli 1942 und dauerte drei Monate. In dieser Zeitspanne wurden ca. 400 000 Menschen abtransportiert und ermordet. Schreckliche Szenen spielten sich während der Liquidierung der Ghettos in den ostpolnischen Städten ab, in Rowno, Dubno, Drohobytsch. In Ponaren bei Vilnius wurden zigtausend Vilniuser Juden ermordet. Im Frühling 1943 wurde mit dem Abtransport und der Auslöschung der Krakauer Juden begonnen.
Hunderttausende aus Polen, Italien, Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Österreich und anderen Ländern deportierte Juden wurden in die Konzentrationslager in Auschwitz, Treblinka, Majdanek, Sobibor, Belzec und anderen Orten zur Vernichtung gebracht. Ohne Aufnahme ins Lagerregister führte man ganze Transporte direkt von den Bahnrampen in die Gaskammern. Die Leichen wurden in Krematorien oder aufeinandergestapelt unter freiem Himmel verbrannt. Insgesamt wurden in den Jahren 1941-1943 in einer präzedenzlosen Völkermordaktion fast drei Millionen polnische Juden ermordet oder erlitten den Hungertod.
Der Grund für die Errichtung der Lager in Polen war die Tatsache, dass Polen das Land mit der größten jüdischen Bevölkerung in Europa war, im Zentrum des vom Deutschen Reich besetzten Gebietes lag und zugleich vom Rest der Welt abgeschottet war. Das erleichterte den Transport und beließ die NS-Behörden im Glauben, den Genozid verborgen halten zu können.
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