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Zwangsarbeit

Erst im Kontext der Gesamtheit der Politik des Dritten Reiches in den besetzten polnischen Gebieten kann die Zwangsarbeit, der die Polen in diesem Zeitraum unterworfen waren, angemessen verstanden und beurteilt werden.

Zur Zeit des Zweiten Weltkrieges verschärfte sich in Deutschland das Defizit an Arbeitskräften, da Millionen von Männern zum Militär eingezogen wurden. Die deutsche Besetzung der polnischen Gebiete bewirkte eine Verfügbarkeit der Arbeitskraft aus diesem Gebiet. Nach Berechnungen der Schrift "Die Burg", sollten allein aus dem Generalgouvernement mit seinen 14 Mio. Einwohnern dem Reich mindestens 1,5 Mio. neue Arbeiter geliefert werden. Zunächst wurden polnische Kriegsgefangene zur Arbeit eingesetzt, von denen sich im Herbst 1939 etwa 300 000 auf deutschem Gebiet befanden, und nach der Niederlage Belgiens und Frankreichs wurden auch polnische Arbeiter, die dorthin emigriert waren, in das Reichsgebiet gebracht. Bald jedoch begannen die NS-Behörden mit Massenabtransporten der Polen ins Reich. Die Grundlage dieser Aktion war eine Anordnung vom Oktober 1939 bezüglich der Arbeitspflicht für 18 bis 60-jährige Bewohner des Generalgouvernements, die im Dezember 1939 auf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren ausgedehnt wurde

Anfangs wurde versucht, die Tradition der Saisonarbeit im Generalgouvernement zu nutzen und freiwillige Anmeldungen zu fördern. Am 25. Januar 1940 erließ Generalgouverneur Frank einen Aufruf an die Bevölkerung, in dem er zur Anmeldung für die Arbeit in Deutschland ermunterte. Die Propaganda der freiwilligen Ausreise brachte jedoch wenig Erfolg. Die Plakate "Fahrt mit uns nach Deutschland" wurden im Generalgouvernement mit "Fahrt doch selbst nach Deutschland" übermalt. Man schätzt, dass nur etwa 2 000 der 200 000 Personen, die bis April 1940 angeworben wurden, freiwillig der Ausreise nach Deutschland zustimmten. Die überwiegende Mehrheit stimmte hingegen, wie schon damals gesagt wurde, "freiwillig, aber unter Zwang" zu. Die eifrigen Leiter der deutschen Lokalverwaltung organisierten das Zusammentreiben der Bevölkerung aus Kleinstädten und Dörfern zum Sammelpunkt, wo sie nach ärztlichen Untersuchungen zur Unterzeichnung der "freiwilligen" Anmeldung zur Arbeit im Deutschen Reich gezwungen wurde.

Als Reaktion auf die Probleme mit freiwilligen Anmeldungen ordnete Frank am 24. April 1940 an, dass die Bewohner des Generalgouvernements der Aufforderung des Arbeitsamtes und des Dorfvorstehers zur Landarbeit in Deutschland nachkommen sollen. Unter Berufung auf diese Anordnung haben die Arbeitsämter namentliche Befehle, sich am Sammelpunkt einzufinden, versandt. Wer der Aufforderung nicht nachkam, musste mit dem Abtransport seiner gesamten Familien rechnen. Da sich gleichzeitig auch die Razzien der Deutschen verstärkten, zogen es viele der Aufgeforderten vor, der Aufforderung nachzukommen, um nicht in ein Konzentrationslager eingewiesen zu werden oder eine Straßenhinrichtung zu riskieren. Dem Abtransport zur Arbeit nach Deutschland konnte man entgehen, indem man den Nachweis einer Anstellung vorlegte, besonders in Bereichen oder Institutionen, die für die Deutschen von Bedeutung waren. Daher versuchten nun viele Polen fieberhaft, einen fiktiven Arbeitsplatz und eine Bescheinigung des Arbeitsamtes zu bekommen.

Ähnliche Methoden wurden auch in den ins Reich eingegliederten Gebieten angewandt, wo der Abtransport zur Arbeit nach Deutschland mit der Aussiedlungsaktion verbunden wurde. Von den Sammelpunkten wurden etwa zehn Prozent der Ausgesiedelten zur Arbeit nach Deutschland gebracht. Darüber hinaus wurden Razzien durchgeführt, bei denen ein Teil der Aufgegriffenen für den Abtransport nach Deutschland bestimmt wurde.

Im ersten Jahr der Besetzung erzielten die NS-Behörden durch die Rekrutierung der Zwangsarbeitskraft aus den besetzten polnischen Gebieten ein schlechteres Ergebnis als erwartet. Der deutschen Presse zufolge arbeiteten im Oktober 1940 etwa 400 000 unter Zwang abtransportierte Polen in der deutschen Landwirtschaft und weitere 140 000 in der Industrie. Zu dieser Zahl muss man noch ungefähr 300 000 Kriegsgefangene hinzufügen, was zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtsumme von 840 000 polnischen Zwangsarbeitern im Dritten Reich ergab.

Eine neue Rekrutierungsphase polnischer Zwangsarbeiter begann nach dem Überfall des Dritten Reiches auf die UdSSR, im Juni 1941, als die deutsche Wirtschaft den Arbeitskraftmangel noch stärker zu spüren bekam. Die Grundlage der Rekrutierung bildeten weiterhin Razzien, wobei diese jetzt viel genauer organisiert waren. Sie wurden vor allem in den Vormittagsstunden durchgeführt, wenn sich die Mehrheit der formal beschäftigten Polen an ihrem Arbeitsplatz befinden sollte, sowie auf Marktplätzen und an Bahnhöfen, wo illegale Händler verkehrten. Eine besondere Intensivierung der Razzien in Warschau gegen Ende 1942 führte zum Abtransport von einigen Zehntausend Polen nach Deutschland. Dies stand im Zusammenhang mit dem solidarischen Widerstand der Polen gegen die Aussiedlungen aus der Zamosc-Region (Zamojszczyzna). Eine Aktion in einem derart großen Ausmaß konnte jedoch nicht gänzlich gelingen. Sehr viele der Aufgegriffenen flüchteten aus den Zügen oder kauften sich mit Hilfe von Schmiergeldern frei. Trotzdem wuchs die Zahl der Arbeiter, die zwangsweise ins Reich gebracht wurden, stetig: 1939 betrug sie 40 000, 1940 - 300 000, 1941 - ungefähr 400 000 Personen und in den folgenden Jahren noch mehr. Den zeitgenössischen deutschen Quellen zufolge, wurde bis März 1943 allein aus dem Generalgouvernement ungefähr eine Million Zwangsarbeiter abtransportiert, und die Gesamtsumme der im Reich arbeitenden Ausländer wurde auf 12 Mio. Menschen geschätzt. Die letzte Zahl umfasst sicherlich auch die nicht-deutschen einheimischen Menschen aus den eingegliederten Gebieten, die in deutschen Unternehmen gearbeitet hatten. Es scheint, dass die Gesamtzahl der Zwangsarbeiter in Deutschland, die vor 1939 Bürger Polens waren, gegen Ende des Krieges 2,5 bis 3,5 Mio. Menschen betrug, höchstwahrscheinlich aber ungefähr 2,8 Mio.

Die Bedingungen, unter denen polnische Arbeiter in Deutschland arbeiteten, waren ziemlich unterschiedlich und abhängig vom Wirtschaftszweig und der Persönlichkeit der Arbeitgeber. Am gefährlichsten war die Arbeit in den geheimen Rüstungsprojekten. Besser wurden im Allgemeinen die Arbeiter in der Landwirtschaft behandelt, insbesondere wenn sie auf einen anständigen Arbeitgeber trafen. Die Bedingungen waren jedoch allgemein durch die NS-Propaganda und genaue Vorschriften bestimmt

In einem an die Arbeitgeber adressierten Aufruf "Unsere Stellungnahme zur Frage der Polen im Reich", der im Sommer 1940 vom Volksbund für das Deutschtum im Ausland - Gauverband Berlin herausgegeben wurde, stand geschrieben: "Deutscher! Der Pole ist niemals dein Kamerad. Er steht unter jedem deutschen Volksgenossen auf deinem Hof oder in deiner Fabrik. Sei wie immer als Deutscher, gerecht, aber halte dir stets vor Augen, dass du ein Angehöriger der Herrenrasse bist." In der halboffiziellen deutschen Publikation "Arbeitsrecht der Polen im deutschen Reich" wurde unter anderem geschrieben: "Die deutsche Regierung ist sich darüber bewusst, dass die Arbeit der Polen in Deutschland mit Gefahren verbunden ist, vor allem für die Reinheit der Rasse. (...) In dem gleichen Maß, wie der Pole nicht zur deutschen Volksgemeinschaft gehört, kann mit ihm auch keine soziale Gemeinschaft aufgebaut werden. Beziehungen mit Polen müssen in jedem Fall auf einen Umfang beschränkt werden, der für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit nötig ist. Von jedem Deutschen muss zu erwarten sein, dass es für ihn selbstverständlich ist, gegenüber den Angehörigen eines so mit Schuld belasteten Volkes eine kühle Haltung zu wahren." Für heutige Leser können diese Formulierungen unverständlich erscheinen, doch sollte man sich an die NS-Propaganda ab dem Ende der Dreißiger Jahre, insbesondere zur Zeit des Zweiten Weltkriegs erinnern, die ein Bild der Polen als "Untermenschen" produzierte.

Die polnischen Arbeiter waren aus dem deutschen Arbeitsrechtsystem ausgeschlossen. Sie nahmen zum Beispiel nicht an der Bildung der Betriebsräte teil, sie erhielten weder eine Vergütung für die Arbeit an Feiertagen, noch Krankengeld oder bezahlten Urlaub. Auch jeglicher Kontakt mit der deutschen Jugend wurde ihnen untersagt. Laut der Anweisung, die den aus den eingegliederten Gebieten nach Deutschland verschleppten Polen ausgehändigt wurde, waren das Verlassen des Aufenthaltsortes, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne spezielle Genehmigung, die Teilnahme an Gottesdiensten und Festen und auch der Besuch von Restaurants, Kinos und Theatern zusammen mit der deutschen Bevölkerung verboten. Polnische Frauen arbeiteten gleich schwer wie die Männer. Im Fall der Geburt eines Kindes stand ihnen offiziell ein achtwöchiger Mutterschaftsurlaub zu. Tatsächlich jedoch konnten sie ihn nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen, da die Arbeitgeber dieses Recht nicht respektierten und ihnen schon kurz nach der Entbindung neue Aufgaben auferlegten. Da die polnischen Frauen ihre Kinder während der Arbeitszeit nicht betreuen konnten, kümmerten sich deutsche Krippen um sie. Dort ließ man die Säuglinge sehr oft hungern. In der Anstalt in Laberweinting (Kreis Mallersdorf), zum Beispiel, starb über die Hälfte der dort untergebrachten Säuglinge. In dem im April 1944 gegründeten Zentrum Velpke (Bezirk Helmstedt) ließen in der Zeit ab Mai 1944 84 Kinder ihr Leben, und in dem 1942 entstandenen Zentrum für Säuglinge von Zwangsarbeiterinnen aus den Krupp-Betrieben in Wörde-West starben von Oktober 1944 bis Januar 1945 50 Säuglinge

Alle Arbeiter mit polnischer Nationalität waren zum Tragen eines auf der rechten Brustseite fest an der Kleidung angenähten Abzeichens mit dem Buchstaben "P" verpflichtet, das auf die Nationalität hindeutete. Lässige Arbeit oder andere Übertretungen der Arbeitsvorschriften wurden mit der Einweisung in ein Arbeitserziehungslager bestraft, wo KZ-ähnliche Verhältnisse herrschten. Sabotage wurde natürlich noch strenger geahndet. Sexuelle Beziehungen mit Personen deutscher Herkunft wurden mit dem Tod bestraft. Am Ende ermahnte die Anweisung in gebrochenem Polnisch: "Jeder polnische Arbeiter und jede polnische Arbeiterin haben sich stets vor Augen zu halten, dass sie freiwillig zur Arbeit nach Deutschland gekommen sind." Diese höhnische Erinnerung charakterisiert am besten die totale Verfälschung der Wirklichkeit durch die Nazis. Die polnischen Arbeiter profitierten folglich nicht nur nicht vom deutschen Arbeitsrechtsystem, sondern unterlagen außerdem zahlreichen Einschränkungen und Schikanen

Die Arbeit des polnischen Arbeiters wurde auch schlechter entlohnt. Der Stundensatz, der Polen gezahlt wurde, war erheblich niedriger als der Stundensatz der Deutschen und sogar als der für Arbeiter anderer Nationalitäten. Die Löhne der Polen wurden als ein Teil des Lohns der deutschen Arbeiter berechnet, wobei der Arbeitgeber, der Polen beschäftigte, verpflichtet war, für die Staatskasse des Deutschen Reiches spezielle Einzahlungen zu tätigen, die so genannte "Ostarbeiterabgabe". Diese Löhne waren abhängig von der Art der Arbeit. In der ersten Kategorie betrug der tägliche Lohn eines deutschen Arbeiters zwischen 2 und 2,15 Mark, der eines polnischen Arbeiters dagegen, nach Abzug von 1,50 Mark für den Lebensunterhalt - 0,35 Mark, wobei die erwähnte Zahlung des Arbeitgebers an die Staatskasse 0,20 Mark betrug. In der fünften Kategorie verdiente ein deutscher Arbeiter zwischen 12,75 und 13,00 Mark, ein polnischer Arbeiter dagegen nur 2,95 Mark, und die "Ostarbeiterabgabe" betrug 8,25 Mark. Darüber hinaus zahlten polnische Arbeiter eine speziell nur für sie geschaffene Steuer, die sogenannte "Sozialausgleichsabgabe". Das bedeutete, dass die polnischen Arbeiter nicht nur nicht in der Lage waren, zu sparen, sondern, dass sie sich überhaupt nur mit Mühe am Leben halten konnten

Das Dritte Reich wandte das System der Zwangsarbeit auch am Wohnort der Polen an. Die deutschen Behörden des Generalgouvernements setzen Zehntausende junge Polen im Rahmen des Baudienstes im Generalgouvernement zur harten Arbeit beim Straßen- und Schienenbau, bei Flussregulierungen, in der Rüstungsindustrie und zu anderen Zwecken ein. Miserable Lebensbedingungen in den Baudienstlagern verursachten eine Zunahme an Tuberkuloseerkrankungen, und eine Verweigerung der Arbeit im Baudienst bedeutete die Deportation in ein Straflager in Solec an der Weichsel und in Krakau oder in ein Konzentrationslager. 1944 schickten deutsche Besatzungsbehörden etwa 900 000 Menschen im Alter zwischen 14 und 65, und sogar 70 Jahren, zu Befestigungsarbeiten und zum Bau von Festungsanlagen. Die Unterbringung erfolgte unter sehr primitiven Bedingungen in Bauernhöfen oder speziellen Lagern (Einsatzlager, Marinelager).

Die Zwangs- und Sklavenarbeit im Deutschen Reich, die die Richtlinien der 29. Konvention zur Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation von 1930 verletzte (unterschrieben von 125 Staaten, darunter Deutschland), brachte der deutschen Wirtschaft, trotz der Kriegszerstörungen, riesige Gewinne ein, die den Deutschen einen relativ hohen Lebensstandard und die Sicherung der eigenen Arbeitsreserven garantierte. Zwangsarbeit gehörte zu den wichtigen politischen Instrumenten bei der Vernichtung der unterworfenen Völker, insbesondere der Slawen. Die 1992 und nach 2001 von der deutschen Regierung übermittelte Summe von fast 2,3 Mrd. Mark für einmalige Auszahlungen für die Zwangs- und Sklavenarbeit von fast 2,8 Mio. polnischen Bürgern im Dritten Reich war nur eine symbolische Entschädigung, die den Grad der wirtschaftlichen und biologischen Ausbeutung der Geschädigten und der damit zusammenhängenden demographischen Verlusten nicht widerspiegelte.

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