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Geschichte der Auszahlungen
LEISTUNGEN FÜR SKLAVEN- UND ZWANGSARBEITER

Auszahlungen der humanitären Hilfe an besonders schwer verfolgte Opfer des nationalsozialistischen Regimes

Im Zuge des ausgehandelten Vertrags verpflichtete sich Polen zur Berufung der Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" (FPNP) und Deutschland zur Überweisung einer Summe von 500 Mio. DM für die Hilfe an ehemalige Verfolgte des Nazi-Regimes. Diese Summe wurde in drei Raten übermittelt. Der erste Teil der deutschen Finanzmittel in Höhe von 250 Mio. DM wurde im Januar 1992 überwiesen, der zweite Teil in Höhe von 150 Mio. DM ein halbes Jahr später und der letzte Teil, 100 Mio. DM, im Juni 1993. Gemäß den damaligen polnischen Gesetzen wurden die Summen sofortig in Zloty umgetauscht. Somit wurde ein Startkapital der Stiftung in Höhe von 417, Mio. PLN geschaffen. Formal konnten alle Personen einen Antrag auf Hilfe aus den Mitteln der Stiftung stellen, die bis zum 8. Januar 1992, dem Tag der Überweisung der ersten Rate auf das Konto der Stiftung, noch am Leben waren und Opfer von nationalsozialistischer Verfolgung und Repression waren.

Im Folgenden sind Verfolgungsarten aufgelistet, für die Leistungszahlungen zuerkannt wurden:

  • Inhaftierung in NS-Konzentrationslagern, schweren Gefängnissen und Ghettos
  • Inhaftierung in sog. Polenlagern, d.h. schweren Arbeitslagern für Polen in Schlesien
  • Deportationen aus dem Wohnort und die Verrichtung von Zwangsarbeit für das Dritte Reich bzw. auf dessen Gebiet über einen Zeitraum von länger als sechs Monaten
  • Verfolgung von Kindern, die in Konzentrationslagern, Polenlagern geboren oder gefangen gehalten worden sind, sowie "Kinder des Holocaust", die während der Verfolgung nicht älter als 16 Jahre alt waren.
Die Hilfeleistung wurde auch Personen zugesprochen, die als Kinder:
  • mit ihren Eltern zur Zwangsarbeit deportiert wurden oder während der Deportation geboren worden sind
  • der elterlichen Obhut infolge nationalsozialistischer Verfolgung entzogen worden sind
  • zwangsgermanisiert worden sind
  • zur Zwangsarbeit an ihrem Wohnort gezwungen worden sind und nicht älter als 16 Jahre alt waren.
Die Höhe der Hilfeleistungen war abhängig von Art und Dauer der Repression.

Die Stiftung begann mit den Auszahlungen der Hilfsmittel am 30. September 1992. Dank der regen Investitionspolitik der Stiftung, gelang es, weitere Gelder zu erwirtschaften, die es der Stiftung erlaubten, Leistungsempfängern "Zusatzzahlungen" zu den "Grundauszahlungen" zu entrichten. Die Höhe der zuerkannten Leistungen orientierte sich abermals ausschließlich nach Art und Dauer der erlittenen Verfolgung (z.B. Häftlinge von Konzentrationslagern und Ghettos erhielten 42% der Ausgangssumme für jeden Monat der Verfolgung).
Im Rahmen der beiden Auszahlungen hat die polnische Stiftung in den Jahren 1992 bis 2004 an 584.745 Menschen in zwei Tranchen einen Gesamtbetrag von über 732 Mio. PLN ausgezahlt.
Die durch die Stiftung ausgezahlten Mitteln sind allerdings im Verständnis der Stiftung keine Entschädigungen, sondern als symbolische humanitäre Hilfe von deutscher Seite für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus zu betrachten.


Auszahlungen der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter der Dritten Reiches.

Ein bedeutendes Jahr im Kontext der Auszahlung an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter in den besetzten Gebieten war das Jahr 1998. Ende der 1990er Jahre, als amerikanische Anwälte im Namen ehemaliger Zwangsarbeiter Sammelklagen ("class actions") gegen deutsche Unternehmen einleiteten, wurde die Entschädigungsdebatte in eine neue Richtung gelenkt. Zwölf der größten deutschen Unternehmen reagierten darauf mit der Gründung der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, die gemeinsam mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, eine außergerichtliche Einigung anstrebte. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, der deutschen Bundesregierung, Vertretern der amerikanischen Regierung und jüdischen und internationalen Opferorganisationen (darunter auch die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung"), kam eine Einigung zustande, auf welche die Gründung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" im Jahre 2000 erfolgte.
Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, da jeder die größtmögliche Summe für die Opfer seiner Nation oder Gruppe aushandeln wollte. Vertreter der mittel- und osteuropäischen Staaten mussten in den Verhandlungen für die in ihren Ländern lebenden Opfer möglichst hohe Summen sowie eine gerechte und gleichberechtigende Behandlung aushandeln. Sie beharrten auf die Miteinbeziehung in den Berechtigtenkreis aller Sklaven- und Zwangsarbeiter, unabhängig von Dauer und Art ihrer Arbeit. Dank der guten inhaltlichen Vorbereitung, dem harten Standpunkt und diplomatischen Geschicks stellten sich die polnischen Verhandlungspartner inmitten aller Vertreter dieses Teils von Europa als am erfolgreichsten heraus. In der Gruppe der Politiker und Verhandlungspartner, die in den Gesprächen die Interessen der polnischen NS-Opfer repräsentierten, sind zu erwähnen: die Minister Prof. Bronislaw Geremek, Jerzy Marek Nowakowski, Jerzy Widzyk, Prof. Jerzy Kranz sowie Janusz Stanczyk, Prof. Jan Barcz und Bartosz Jalowiecki (Vorsitzender des Vorstands der Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung"). Nicht zu unterschätzen ist in dem Kontext auch die Rolle der Opferverbände, die sicht seit vielen Jahren für die Entschädigung der NS-Opfer eingesetzt haben und mit denen die polnischen Verhandlungspartner eng zusammengearbeitet haben. Die polnische Delegation wurde ergänzt durch die ehemaligen KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter der Dritten Reiches: Karol Gawlowski, Stefan Kozlowski und Ludwik Krasucki.
Besonders viel Anstrengung kostete es, Leistungen für die Gruppe der Zwangsarbeiter, die in der Landwirtschaft beschäftigt wurden, die in den mittel- und osteuropäischen Ländern eine besonders zahlreiche Gruppe darstellen, sicherzustellen. Während der Verhandlungen haben sich die Länder Polen, Ukraine, Weißrussland, Russland und Tschechien darauf verständigt, eine gemeinsame Position hinsichtlich der Handhabung bestimmter Opferkategorien, Verteilung der globalen Gesamtsumme auf verschiedene Länder und anderer grundsätzlichen Fragen einzunehmen. Die polnischen Repräsentanten nahmen dabei die Rolle der Anführer ein, bemühten sich aber gleichzeitig darum, dass die mittel- und osteuropäischen Staaten mit einer Stimme sprechen. Der gemeinsame Auftritt und die Artikulierung von gemeinsamen Interessen verstärkte die Position der NS-Opfer dieser Teile Europas und ermöglichte Versuchen der Marginalisierung ihrer Interessen durch andere Verhandlungsteilnehmer entgegenzuwirken.
Harte und langwierige Verhandlungen wurden auch um das Kriterium der Deportation zur Zwangsarbeit geführt. Laut deutschem Standpunkt sollte es sich dabei um Deportationen zur Zwangsarbeit ins Dritte Reich in den Grenzen von 1937 handeln. Letztlich hielt man jedoch gesetzlich fest, auch annektierte und besetzte Gebiete zu berücksichtigen.
Jede dieser Vereinbarungen hatte größten Einfluss auf die Zahl der potentiellen Leistungsberechtigten. Während die deutsche Seite mit verschiedenen Mitteln darauf abzielte, den Kreis der Berechtigten möglichst klein zu halten, war das Ziel der polnischen Verhandlungspartner und der übrigen Repräsentanten Mittel- und Osteuropas, eine möglichst große Zahl an tatsächlichen Opfern, die während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeit für das Dritte Reich geleistet haben, miteinzubeziehen. Der Betrag , der an Polen und anteilig an die polnischen Opfer ausgezahlt werden sollte, wurde auf der Grundlage von Schätzungen der Zahl der Leistungsberechtigten schließlich auf 1,812 Mrd. DM festgesetzt.
Der letzte Akt der etwa zwei Jahre andauernden, internationalen Verhandlungen war die Unterzeichnung der Berliner Einigung am 17. Juli 2000, die aus der Gemeinsamen Erklärung, die von allen Verhandlungsteilnehmern unterschrieben wurde, sowie einem internationalen Regierungsabkommen der BRD und der USA zusammengesetzt war. Eine Ergänzung dieser Akte ist das Gesetz über die Berufung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", die vom Bundestag am 6. Juli 2000 abgesegnet und vom Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland am 2. August 2000 unterzeichnet wurde. Diese drei Dokumente ermöglichten die "Stiftungslösung" für die Auszahlung von Leistungen für Sklaven- und Zwangsarbeiter des Dritten Reiches.
Den polnischen Kriegsopfern wurde mit der Unterzeichnung aller Teilnehmer der Verhandlungen am 17. Juli 2000 ein Betrag von 1,812 Mrd. DM aus dem 10 Mrd. DM umfassenden, in 80 Ländern auszuzahlenden Finanztopf der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zugesprochen, welcher zu gleichen Anteilen von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden sollte.
Die Auszahlungen der deutschen Mittel an NS-Opfer auf der ganzen Welt erfolgten durch sieben Partnerorganisationen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". In Polen führte dies die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" aus.

Die Auszahlungen begannen im Juni 2001. Leistungsberechtigt waren:

  • ehemalige Häftlinge der NS-Konzentrationslager und Ghettos
  • ehemalige Häftlinge der Straflager, Gefängnisse, Erziehungs- und sog. Polenlager in Schlesien
  • Zwangsarbeiter, die in das Dritte Reich oder die besetzten Gebiete deportiert wurden, um dort Zwangsarbeit in der Industrie, in Unternehmen und im öffentlichen Dienst zu leisten.
Im Ergebnis der Verhandlungen mit der deutschen Seite ist es im Rahmen einer sog. "offenen Klausel" gelungen, weitere Personen in die Auszahlungen miteinzubeziehen:
  • Zwangsarbeiter, die in das Dritte Reich oder die besetzten Gebiete deportiert wurden, um dort Zwangsarbeit in der Landwirtschaft und in Privathaushalten zu leisten
  • Personen, die im Alter von bis zu 12 Jahren mit ihren Eltern deportiert oder während der Zwangsarbeit der Eltern geboren wurden
  • Personen, die bis zum Alter von 16 Jahren in Durchgangslagern gewesen sind
  • Personen, die bis zum Alter von 16 Jahren in der Schwer- und Rüstungsindustrie arbeiten mussten.
Insgesamt hat die FPNP Leistungen aus der deutschen Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" an fast 484.000 leistungsberechtigte Menschen in Höhe von 3,5 Mrd. PLN (975,5 Mio. EUR) ausgezahlt. Gemäß der Vereinbarung mit Deutschland endeten die Auszahlungen am 30. September 2006.

Unter den sieben Organisationen und in über 100 Ländern lag die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" (und Polen) hinsichtlich der Zahl der Leistungsempfänger an erster Stelle, und auf Platz zwei bezüglich der Gesamtsumme an Auszahlungen (die größte Auszahlungssumme hatte die JCC); jeder dritte Empfänger der deutschen Leistungen war Pole, und jeder vierte ausgezahlte Euro der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" wurde durch die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" vermittelt


Auszahlungen aus dem Österreichischen Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit

In den Jahren 2001-2005 hat die FPNP - parallel zu den deutschen Leistungen - Leistungen aus Mitteln des Österreichischen Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit an ehemalige Zwangsarbeiter des Dritten Reiches aus Polen, die auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich arbeiten mussten, ausgezahlt.
Zum Erhalt der Mittel waren berechtigt:

  • ehemalige Gefängnishäftlinge
  • Zwangsarbeiter, die in das Gebiet der heutigen Republik Österreich deportiert wurden, um dort Zwangsarbeit in der Industrie, in Unternehmen, im Bau, in kommunalen Institutionen, bei der Bahn sowie bei der Post zu leisten
  • Zwangsarbeiter, die in das Gebiet der heutigen Republik Österreich deportiert wurden, um dort Zwangsarbeit in der Landwirtschaft und in Privathaushalten zu leisten
  • Personen, die im Alter von bis zu 12 Jahren mit ihren Eltern deportiert oder während der Zwangsarbeit der Eltern geboren wurden
  • Frauen, die während der Zwangsarbeit auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich in einem Entbindungsheim gebaren oder zur Abtreibung gezwungen wurden.
Die Auszahlungen aus dem Österreichischen Fonds erreichten insgesamt über 22.689 Personen, denen die polnische Stiftung über 155 Mio. PLN (42,7 Mio. EUR), also um 2,7 Mio. EUR mehr, als im polnischen Plafond vorgesehen, ausgezahlt hat.


Auszahlungen aus eigenen Mitteln der Stiftung sowie des Fonds für Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung (dem sog. "Fonds des Londoner Raubgolds")

Da nicht alle Opferkategorien des Nationalsozialismus in Polen von den deutschen bzw. österreichischen Mitteln berücksichtigt wurden, entschloss sich die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung", diese aus eigenen Mitteln sowie dem Fonds für Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung (dem sog. "Fonds des Londoner Raubgolds") zu unterstützen. Von amerikanischer Seite wurde Polen ein Betrag von 10 Mio. USD (ca. 42 Mio. PLN) aus den Restmitteln des Fonds für Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung zugesprochen. Auf Grundlage des Vertrags zwischen der Regierung des Vereinten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" erhielt die Stiftung am 30. Januar 2001 einen Betrag in Höhe von 10.772.942,32 USD. Diese Mittel wurden im September 2002 ausgezahlt. Seither führte die FPNP die Auszahlungen aus eigenen Mitteln fort.

Leistungen in Höhe von 1.000 PLN haben Personen erhalten, die in den Jahren 1939-1945 als Kinder bis zu 16 Jahren:

  • Zwangsarbeit am Wohnort leisten mussten
  • in Kinderheimen in den ins Reich eingegliederten Gebieten untergebracht waren
  • aufgrund der deutschen Repressionen der elterlichen Betreuung beraubt wurden
  • infolge der Germanisierung auf dem Gebiet des Dritten Reiches festgehalten wurden, und bisher keine Leistungen aus den deutschen bzw. österreichischen Fonds erhalten haben.
2003 erfolgten durch die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" weitere Auszahlungen in Höhe von 1.400 PLN an Personen, die nicht in die Opferkategorien des deutschen und österreichischen Fonds fielen:
  • Offiziersanwärter der polnischen Armee während des Septemberfeldzuges - ehemalige Kriegsgefangene
  • Teilnehmer des Warschauer Aufstandes
  • Kriegsgefangene - Soldaten des Septemberfeldzuges
  • Zwangsarbeiter des Bautrupps "Baudienst".
Aus gemeinsamen Mitteln der FPNP sowie dem Fonds für Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung hat die FPNP in den Jahren 2001-2005 einen Gesamtbetrag in Höhe von 93 Mio. PLN an polnische NS-Opfer ausgezahlt.


Auszahlungen aus Mitteln des Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa

In den Jahren 1998-2002 hat die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" Auszahlungen der humanitären Hilfe aus Mitteln des Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer des Holocaust/ der Shoa vorgenommen. Als Leistungsberechtigte des Schweizer Fonds wurden anerkannt:

  • ehemalige Häftlinge der NS-Konzentrationslager (u.a. auf der Grundlage des Verzeichnisses der Konzentrationslager und ihrer Außenkommandos gemäß § 42 Abs. 2 BEG)
  • die Gruppe der Roma aus Kielce - Opfer des Holocaust (polnische Roma erhielten Leistungen aus diesem Fond auf der Grundlage von Anträgen, die direkt in der Schweiz gestellt wurden)
  • ehemalige polnische Gefangene der schweren NS-Gefängnisse, die aus politischen Gründen verfolgt wurden, und sich in einer schwierigen materiellen Lage befinden.
Insgesamt wurde durch die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" ein Betrag aus den Mitteln des Schweizer Fonds von 9 Mio. USD an über 23.000 Personen ausgezahlt.

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